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Ein Rad-Gesetz für Bayern! Forderung 6

Im Rahmen seiner Initiative „Ein Rad-Gesetz für Bayern“ hat der ADFC Bayern sechs Kernforderungen aufgestellt. Bis zu den Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 präsentiert der Fahrrad-Club hier seine Forderungen im Einzelnen. Heute Forderung 6:

Verbesserung der Fahrradmitnahme in Bus und Bahn

Foto: Tobias Hase

In Bayern gibt es im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine einheitliche Regelung zur Beförderung von Rädern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Radmitnahme ist kostenpflichtig und häufig nicht gewährleistet. Egal, ob es regnet, stürmt oder Bayern ist es reine Freundlichkeit des Busfahrers, wenn man sein Rad mit an Bord nehmen darf und pures Glück, wenn ein Zug nicht zu überfüllt ist, um das Rad mitzunehmen. Ein Rad-Gesetz für Bayern muss die Bahn- und Busgesellschaften im ÖPNV verpflichten, die Kapazitäten für eine kostengünstige Radmitnahme in Bus und Bahn deutlich zu erhöhen. Außerdem muss die Information zu den Radmitnahmemöglichkeiten stark verbessert werden. Nur dann ist eine Kombination umweltfreundlicher Verkehrsmittel attraktiv!

Hier gibt es alle Forderungen im Überblick.

Und was hat das mit König Ludwig zu tun?

Auch König Ludwig von Bayern war ein begeisterter Radfahrer. Als solcher plante er kurz vor seinem Tod, ein königlich-bayerisches Velo-Gesetz zu erlassen. Doch ehe das Velo-Gesetz in Kraft treten konnte, ertrank König Ludwig II. am 13. Juni 1886 unter bis heute ungeklärten Umständen im Starnberger See. Damit der Radverkehr im Verkehr nicht auch untergeht und als Zeichen der Solidarität mit dem ertrunkenen König Ludwig II. fordern wir alle Radfahrerinnen und Radfahrer auf, bis zur Landtagswahl am 14. Oktober 2018 Schwimmflügel beim Radfahren zu tragen.

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