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ADFC begrüßt zweite Fahrradstraße Kemptens

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Die neue Fahrradstraße in Kemptens Madlenerstraße schließt an die bereits bestehende in der Herrenstraße an. „So entsteht langsam ein Netz aus Fahrradstraßen“, lobt Lutz Bäucker, Vorsitzender des ADFC Kempten-Oberallgäu.

Zeichen 244 - Beginn der Fahrradstraße, StVO 1997

Die Einrichtung einer zweiten Fahrradstraße ist ein weiteres Zeichen dafür, dass sich Kempten zur fahrradfreundlichen Kommune entwickelt. Der ADFC lobt die derzeit vielfach sichtbaren Verbesserungen für radfahrende Menschen ausdrücklich. Bäucker: „Man sieht den Willen der Stadt Kempten, Stadtratsbeschlüsse auch umzusetzen. Dazu gehören der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK) und der Beschuss des Mobilitätskonzeptes 2030.“

„Aber nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen könnte.“, so Tobias Heilig, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC Kempten-Oberallgäu.

Wo Fahrradstraße draufsteht, muss auch Fahrradstraße drin sein

Als Tipp für die Stadt Kempten verweist der ADFC auf ein Urteil zu Fahrradstraßen des Verwaltungsgerichts Hannover: „Wo Fahrradstraße draufsteht, muss auch Fahrradstraße drin sein.“

Im August 2021 urteilte das Verwaltungsgericht Hannover, dass die Anordnung einer Fahrradstraße in der Kleefelder Straße in ihrer derzeitigen Form rechtswidrig sei. Wie vielerorts ist diese Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr freigegeben und mit die Fahrbahnbreite einschränkenden Parkplätzen bestückt.

Dieses Urteil ist keines gegen Fahrradstraßen – es ist eines gegen schlechte Fahrradstraßen. Denn „echte“ Fahrradstraßen, die Konfliktsituationen durch Begrenzung des Kfz-Verkehrs tatsächlich auflösen und Mindestbreiten aufweisen, sind weiterhin okay. Das Urteil könnte sich womöglich als lang erwartete Argumentationshilfe zur Verbesserung von Fahrradstraßen erweisen. (Die als Quelle genannten Randnummern (Rn.) beziehen sich darauf.)

Die Stadt Hannover handelt nun. Statt die Beschilderung als Fahrradstraße aufzuheben, wurden Maßnahmen identifiziert und eingeleitet, die notwendig sind, damit die Kleestraße Fahrradstraße bleiben kann. Dies umfasst eine Abbiegebeschränkung an einer naheliegenden Straße, um Schleichverkehre zu unterbinden sowie die Aufhebung und Demarkierung von die Fahrbahn einengenden Parkplätzen. Zukünftig ist das Parken auf der Fahrbahn dort grundsätzlich verboten. Halten zum Be- und Entladen soll erlaubt bleiben, ebenso sollen erteilte Ausnahmegenehmigungen für Handwerker, Pflegedienste etc. gültig sein.

Gericht identifiziert Ausschlusskriterien

  • Allgemeine Freigabe für Kfz-Verkehr per Zusatzschild muss die Ausnahme bleiben. Überhaupt müssen Freigaben konkret begründet werden (z. B. für Anlieger wegen Grundstücken) (Rn. 58–60)
  • Wenn eine Fahrradstraße durch Kfz-Freigabe Autofahrenden die Möglichkeit eines Schleichwegs eröffnet, und damit geeignet ist, Durchgangsverkehr zu provozieren, darf sie allein deswegen schon nicht angeordnet werden. (Rn. 61)
  • Fahrbahnbreiten von mind. 4,00 m + 0,75 m pro beparkter Seite müssen eingehalten werden, damit Radfahrende tatsächlich nebeneinander fahren oder sich überholen können. (Rn. 62–64)

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Vertiefende Informationen hierzu gibt es auf der Website der Fahrradstadt Braunschweig: https://www.fahrradstadt-braunschweig.de/2022/02/02/fahrradstrassen-urteil-als-argumentationshilfe-wo-fahrradstrasse-drauf-steht-muss-auch-fahrradstrasse-drin-sein/

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